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Sperrmüllanmeldung

Sperrmüll anmelden

im Landkreis Neumarkt.

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur Sperrmüllabfuhr und gelangen direkt zur Anmeldung.

Wann Gegenstände als Sperrmüll gelten

Sperrmüll sind brennbare Gegenstände aus dem Haushalt, die wegen ihrer Größe nicht über die Restmülltonne entsorgt werden können.
Entscheidend ist außerdem, dass die Gegenstände üblicherweise bei einem Umzug mitgenommen würden.

Was abgeholt wird und was nicht

Das kann als Sperrmüll

abgeholt werden

Folgende sperrige Haushaltsgegenstände können zur Abholung angemeldet werden.
Möbel & Einrichtung
Textilien & Haushalt
Garten & Kunststoffgegenstände
Sonstige sperrige Gegenstände

Das gehört nicht zur Sperrmüllabfuhr

Folgende Abfälle und Materialien werden bei der Sperrmüllabfuhr nicht mitgenommen.
Elektro, Metall & Fahrzeuge
Bau- und Renovierungsabfälle
Garten, Außenbereich & große Bauteile
Sonstiges

Hinweis zur Anmeldung:

Alle Details zur Sperrmüllabfuhr finden Sie im Merkblatt. Zur Anmeldung gelangen Sie direkt über den folgenden Link.

Häufige Fragen zur Sperrmüllabfuhr

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Anmeldung, Abholung und Bereitstellung.
Was zählt als Sperrmüll?
Was gehört nicht zur Sperrmüllabfuhr?
Wie viel Sperrmüll kann pro Abholung mitgenommen werden?
Wann wird der Sperrmüll abgeholt?
Wie muss der Sperrmüll bereitgestellt werden?
Wie oft kann Sperrmüll angemeldet werden?